Haben Sie eine Übermittlungssperre eingetragen und wissen es womöglich nicht?

Wussten Sie, dass eine sog. Übermittlungssperre dazu führen kann, dass Sie keine Glückwünsche zu besonderen Anlässen vom Bürgermeister erhalten?
Eine Übermittlungssperre ist eine behördliche Eintragung, die verhindert, dass bestimmte personenbezogene Daten von der Meldebehörde weitergegeben werden. Viele entscheiden sich aus Datenschutzgründen dafür. Es gibt verschiedene Arten von Übermittlungssperren, darunter die gegen Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, die gegen Weitergabe an Parteien und Wählergruppen, die Sperre gegen Übermittlung an das Bundesamt des Personalmanagements der Bundeswehr, die Sperre an Adressbuchverlage und die Sperre zu Alters- und Ehejubiläen. Letztgenannte führt zu folgendem Problem: Ihr Name erscheint dann nicht im internen Jubiläumskalender der Gemeinde. Das bedeutet, dass Ihnen z. B. zum 80., 85., 90. oder 100. Geburtstag keine Glückwünsche des Bürgermeisters zugestellt werden. Dasselbe gilt für Ehejubiläen, wie die Goldene Hochzeit. Bürgermeister Neumeier gratuliert schriftlich zu diesen Geburtstagen: 18., 50., 60., 70., 75., 80., 85., 90. Geburtstag (ab dem 90. jedes Jahr). Auch Ehejubilare werden bedacht am 25., 50., 60., 65., 70. Hochzeitstag. (Halb-)Runde Geburtstage ab dem 80. und Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit werden noch persönlicher gewürdigt: Wenn gewünscht, besucht Sie der Bürgermeister und überreicht Ihnen ein kleines Geschenk. Dazu meldet sich das Vorzimmer des Bürgermeisters telefonisch einige Tage davor, um zu fragen, ob Sie einen Besuch möchten. Natürlich nur, wenn Ihre Nummer im Telefonbuch steht.
- Falls Sie eine Übermittlungssperre eingetragen haben, aber dennoch eine Glückwunschkarte oder einen Besuch wünschen, können Sie uns einfach anrufen. Das Vorzimmer ist unter Tel. 09435 309205 erreichbar.
- Auch wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und deshalb nicht erreicht werden können, dürfen Sie sich gerne unter Tel. 09435 309205 melden.
- Falls Sie Ihre Übermittlungssperre löschen möchten, finden Sie das entsprechende Formular ounter www.schwarzenfeld.de/sperre-loeschen.
- Falls Sie nicht (mehr) wissen, ob Sie eine Sperre eingetragen haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an einwohnermeldeamt@schwarzenfeld.de.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhin zu besonderen Anlässen gratulieren dürfen!