Breitbandausbau
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Der Markt Schwarzenfeld beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Kontaktperson: Stefan Bartl-Schöls
E-Mail: stefan.bartl-schoels@schwarzenfeld.de
Tel.: +49 9435 309-210
Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (02.12.2021)
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Schwarzenfeld für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte (Abschnitt "Dokumente") veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (02.12.2021)
Der Markt Schwarzenfeld veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 28.01.2022 an der Markterkundung zu beteiligen. Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 17.02.2022 verlängert.
Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung (10.11.2022)
Der Markt Schwarzenfeld hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der Datei "Ergebnis Markterkundung 10.11.2022" eingesehen werden.
Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Der Markt Schwarzenfeld führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch. Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR). Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg durchgeführt. Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch und wird federführend von der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg betreut. Alle nötigen Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.schwarzach-bei-nabburg.de/leben-arbeiten-wohnen/wirtschaft-standort/breitbandausbau
Förderschritt 5 - BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung des Marktes Schwarzenfeld bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Der Markt Schwarzenfeld hat am 13.12.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 02.02.2024 zwischen dem Markt Schwarzenfeld und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. Die Stellungnahme des Marktes Schwarzenfeld ist nachfolgend zum Download bereitgestellt: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag (PDF)