Recyclinghof & Grüngutannahmestelle
Der Umwelt zuliebe
Im Landkreis Schwandorf besteht ein flächendeckendes Netz von zahlreichen Recyclinghöfen, die eine Serviceleistung der Abfallwirtschaft darstellen. Die Bürger*innen können während der Öffnungszeiten die unter "Recyclinghof" im Abfall-ABC aufgeführten Abfälle kostenlos anliefern. Bei Grüngut wird eine geringfügige Gebühr verlangt.
Bitte beachten: Wegen der Gebührengerechtigkeit können nur Kleinmengen bis 0,5 m³ pro Tag angeliefert werden. Und das maximal einmal pro Tag. Größere Mengen (z.B. Haushaltsauflösungen) sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Aktuelles
Der Recyclinghof in Schwarzenfeld ist aufgrund der Feiertage vom 21. Dezember 2025 bis einschließlich 07. Januar 2026 geschlossen. Letzter Annahmetag ist Samstag, 20. Dezember 2025 von 9 bis 12 Uhr. Der nächste Annahmetermin am Recyclinghof ist dann wieder im neuen Jahr am Donnerstag, 08. Januar 2026 von 14 bis 17 Uhr. Christbäume – zersägt oder im Ganzen – können nur am Samstag, 10. Januar 2026 (9 bis 12 Uhr) abgegeben werden. Die reguläre Grüngutannahme nach der Winterpause beginnt wie immer am ersten Samstag im März. Gerne weisen wir in Sachen Christbäume auch auf die Aktion der Schwarzenfelder Feuerwehr hin, bei der Sie sich Ihren Christbaum am 10.01.2026 zuhause abholen lassen und dabei gleichzeitig die Jugendarbeit der Feuerwehr unterstützen können. Hier gibt es die Infos dazu.
Öffnungszeiten
- Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Winterzeit) / 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Sommerzeit)
- Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Grüngutannahme
Die Grüngutannahmestelle des Marktes Schwarzenfeld auf dem Recyclinghof ist immer vom ersten Samstag im März bis zum ersten Samstag im Dezember als letzten Annahmetag geöffnet. Die regulären Öffnungszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des Recyclinghofes.
Es werden nur Grüngutabfälle in Kleinmengen bis max. 0,5 m³ gegen Gebühr angenommen. Diese betragen 2 € für Kleinmengen bis 80 Liter (Schubkarre / Grüngutsack) und 4 € für größere Mengen bis 0,5 m³ (Anhänger). Äste und Sträucher sind auf eine maximale Länge von 1 m zu kürzen. Die Annahme von größeren Mengen Grüngut sowie von Wurzelstöcken ist nicht möglich.