Bekanntmachung

Wasserrechtsverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser des Ortsteils Pretzabruck in die Schwarzach
Der Markt Schwarzenfeld hat wegen Ablaufs der bisherigen Erlaubnis die erneute Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitungen von Niederschlagswasser aus Pretzabruck und Oberflächenwasser aus Hangeinzugsgebieten in die Schwarzach beantragt (7 Einleitungsstellen).
Die Planung liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Zimmer-Nr. 206, Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld, in der Zeit vom 21.02.2025 bis 25.03.2025 zur Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link:
https://share.landkreis-schwandorf.de/s/NCES3dB94pZZJgC
Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Verwaltungsgemeinschaft - Schwarzenfeld zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan zu erörtern.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.