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Änderung der Wasserabgabesatzung

Markt Schwarzenfeld

Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 05.02.2024 die 2. Änderung der Wasserabgabesatzung beschlossen.

Die Änderung betrifft die Streichung der Worte „in begründeten Einzelfällen“ in § 4 Abs. 4. Bei § 13 Abs. 1 Satz 1 werden in die Aufzählung der Betretungsrechte nach den Worten „zum Ablesen“ die Worte „und Wechseln“ eingefügt. Nach „Wasserzähler,“ wird „zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen“ eingefügt. In § 15 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Betriebsstörungen,“ die Worte „bestehenden oder drohenden“ eingefügt. § 19 Abs. 1 a ist ersatzlos zu streichen. Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.

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