Pfarrgemeinderatswahl

Am 28.02. und 01.03. findet die Pfarrgemeinderatswahl statt.
Die Kandidaten-Listen hängen ab 08.02. in den jeweiligen Pfarrkirchen in Schwarzenfeld und Stulln aus. Wählen darf jeder, der in der jeweiligen Pfarrei seinen Erstwohnsitz hat, katholisch ist und am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist. Die Briefwahlunterlagen können von 10.02. bis 27.02.2026 im Pfarrbüro abgeholt werden. Die Briefwahlumschläge können im Pfarrbriefkasten eingeworfen werden.
Die Wahllokale sind wie folgt geöffnet:
Pfarrheim Schwarzenfeld:
- Sa., 28.02. von 17.00 Uhr bis 19.15 Uhr
- So., 01.03. von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr
Pfarrkirche Stulln:
- Sa., 28.02. von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
- So., 01.03. von 8.30 Uhr bis 11.00 Uh