Neue Realsteuerhebesätze
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 19.06.2023 den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Schwarzenfeld (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 350 v. H., Grundsteuer B für Grundstücke 340 v. H. und Gewerbesteuer 320 v. H. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf und ist online hier zu finden. Zu beachten ist, dass die Grundsteuerhebesätze aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 neu festgelegt werden müssen. Dabei ist seitens der Kommune darauf zu achten, dass durch den neuen Hebesatz eine „Aufkommensneutralität“ erzielt wird. Das heißt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer dieselbe Höhe wie vor der Reform erreichen soll. Die Höhe des neuen Hebesatzes ab 01.01.2025 kann erst bestimmt werden, wenn der Verwaltung eine ausreichende Anzahl an neu ermittelten Grundsteuermessbeträgen für die einzelnen Grundstücke vorliegt. Im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de gibt es ausführliche ergänzende Informationen zur Reform der Grundsteuer.