Neue Grundsteuer ab 2025
In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Marktgemeinderat mit der Anpassung der Grundsteuerhebesätze befasst. Die 2019 im Bundestag beschlossene Grundsteuerreform soll die Steuer gerechter und zeitgemäßer machen. Das Finanzamt berechnet die Grundsteuer nun auf Basis aktualisierter Daten nach der Grundstücksgröße und der Gebäudefläche statt nach Einheitswerten aus 1964. Das führt dazu, dass sich die Steuerbelastung einzelner Grundstücke verändern kann – manche zahlen auf Grund der veränderten Bemessungsgrundlage mehr, andere weniger. Alle Gemeinden müssen bis Jahresende die sogenannten Hebesätze (ein Faktor, der die Steuerhöhe beeinflusst) anpassen. Dabei gilt das Gebot der sog. Aufkommensneutralität. Das heißt, die Gemeinden sollen mittels der Hebesätze sicherstellen, dass sie insgesamt in etwa genauso viel Einnahmen aus der Grundsteuer bekommen wie vorher. Für Schwarzenfeld wird ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) auf 280 v.H. (bisher 350 v.H.) und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 210 v.H. (bisher 340 v.H.) festgelegt. Für den Großteil der Haushalte bleibt die Grundsteuer damit im Wesentlichen gleich.