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Aktuelles zur Erneuerung der Kleinen Naabbrücke

  • Markt Schwarzenfeld

Vollsperrung vom 15. bis 20. August 2023

Die Baustelle zur Erneuerung der Kleinen Naabbrücke ist in vollem Gange. Aufgrund der verschiedenen Bauzustände und Bauphasen sind Verkehrsbeeinträchtigungen unumgänglich. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach informiert als Bauherr über die anstehenden Maßnahmen und Verkehrsbeeinträchtigungen:

Halbseitige Verkehrsführung vom 10. Juli bis 11. August 2023:
In diesem Zeitraum wird die Staatsstraße 2151 (Neue Amberger Straße) zwischen der Einmündung Morgenlandstraße bis zur Einmündung der Hauptstraße nur halbseitig befahrbar sein. Grund der halbseitigen Verkehrsführung ist die Erneuerung der nördlichen Hälfte der Fahrbahn und des Gehwegs sowie der Ampel. Zudem müssen die Leitungen entsprechend angepasst werden. Die Verkehrsführung mit wechselseitigen Fahrtrichtungen erfolgt mit einer Ampel. Die Hauptstraße und die Zufahrt von der Morgenlandstraße in die Neue Amberger Straße sowie die Zufahrt zum Ladenzentrum sind gesperrt. Es werden Umleitungen eingerichtet. Von der Hauptstraße wird eine provisorische Zufahrt zum Ladenzentrum hergestellt. Die Bushaltestelle wird etwa 150 Meter ortseinwärts verlegt. Hinweis: Von der Neuen Amberger Straße kann in die Morgenlandstraße eingefahren werden.

Vollsperrung vom 15. bis 20. August 2023:
Diese Maßnahme wird erforderlich, da sich im Bereich der Neuen Amberg Straße auf Höhe der Einmündung des Badeangers extreme Asphalt- und Unterbauschäden entwickelt haben, die nun mit einem neuen Straßenaufbau saniert werden sollen. Die Umleitung für den Verkehr wird großräumig sowohl über die Bundesstraße 85 als auch über Nabburg erfolgen. Die Sanierung kann wegen der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit (mangels Platzverfügbarkeit) leider nicht in einer halbseitigen Verkehrsführung erfolgen. Daher soll diese Maßnahme in die Ferienzeit gelegt und mittels Zweischichtbetrieb und erhöhtem Personal- und Geräteeinsatz zeitlich möglichst minimiert werden. Die Zufahrt zum Badeanger ist in dieser Zeit ebenfalls gesperrt. Die fußläufige Erreichbarkeit ist jedoch sichergestellt.

Auch wenn es unser Bestreben ist, auf Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst zu verzichten oder zumindest zeitlich zu minimieren, lassen sich diese nicht immer vermeiden. Insoweit bitten wir und Verständnis für die dringend erforderlichen Baumaßnahmen und für die unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen. Rückfragen können jederzeit gerne an hannes.neudam@stbaas.bayern.de gerichtet werden.

Foto Ingenieurbüro Grassl, München
Halbseitige Sperrung ab 10.07.2023; Grafik Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
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