Rückschnitt überhängender Äste
Merkblatt zum Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen
Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße. Diese Verkehrsflächen müssen jedoch in der gesamten Breite ungehindert benutzt werden können. Ist dies nicht der Fall, kann dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist der Bewuchs entlang der Gehwege bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Luftraum muss bis mind. 2,50 m freigehalten werden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mind. 0,5 m zum Fahrbahnrand einzuhalten. Weitere Hinweise sind dem Merkblatt unter "Downloads" zu entnehmen.
Baum- und Strauchschnitt kann ab dem 04.03.2023 wieder am Recyclinghof Schwarzenfeld abgegeben werden, dann öffnet die Grüngutannahme.