Ortsbegehungen durch das Wasserwirtschaftsamt

Im Rahmen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).
Zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse begehen Mitarbeiter der Bayerischen Wasserwirtschaftsämter aktuell die Gewässer III. Ordnung im Freistaat. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden ermittelt diese Kulisse derzeit für den Landkreis Schwandorf. Hierfür sind in den folgenden Wochen Mitarbeiter des WWA Weiden auch im Marktgemeindebereich von Schwarzenfeld unterwegs, um die Gewässer aufzunehmen. Weitere Informationen sind dem PDF unter "Downloads" zu entnehmen. Weiterführende Informationen über das Projekt zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse sind auf der Projekt-Homepage des WWA unter "Links" zu finden.