Sprungziele

Bekanntmachung

  • Markt Schwarzenfeld

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 11. Dezember 2023 die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS - WAS) beschlossen.

Die Änderung betrifft den Beitragssatz (§ 6) sowie die Verbrauchsgebühren (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BGS-WAS), die an das Ergebnis der Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 angepasst werden.

Der Beitragssatz gemäß § 6 BGS-WAS verringert sich für die beitragspflichtige Grundstücksfläche von bisher 0,99 €/m² auf 0,86 €/m², ebenso verringert sich die beitragspflichtige Geschossfläche von bisher 3,82 €/m² auf 3,32 €/m². Die Verbrauchsgebühren gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BGS-WAS erhöhen sich von bislang 0,95 €/m³ auf 1,85 €/m³. Die Änderungssatzung tritt sowohl für den Beitragssatz § 6 BGS-WAS als auch für die Verbrauchsgebühren § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 3 BGS-WAS zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.