Bekanntmachung
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 11. Dezember 2023 die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS - WAS) beschlossen.
Die Änderung betrifft den Beitragssatz (§ 6) sowie die Verbrauchsgebühren (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BGS-WAS), die an das Ergebnis der Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 angepasst werden.
Der Beitragssatz gemäß § 6 BGS-WAS verringert sich für die beitragspflichtige Grundstücksfläche von bisher 0,99 €/m² auf 0,86 €/m², ebenso verringert sich die beitragspflichtige Geschossfläche von bisher 3,82 €/m² auf 3,32 €/m². Die Verbrauchsgebühren gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BGS-WAS erhöhen sich von bislang 0,95 €/m³ auf 1,85 €/m³. Die Änderungssatzung tritt sowohl für den Beitragssatz § 6 BGS-WAS als auch für die Verbrauchsgebühren § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 3 BGS-WAS zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.