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Aktuelles zur Erneuerung der Kleinen Naabbrücke

  • Markt Schwarzenfeld

Halbseitige Sperrung 18. - 22.03.2024

Ende Februar hatten wir bereits über die kommende Vollsperrung der Staatsstraße 2151 dieses Wochenende, 15.03.2024 ab 20 Uhr bis Montag, 18.03.2024 ca. 5 Uhr, im Zuge der Brückenbaustelle informiert. Vor Kurzem hat uns nun das Staatliche Bauamt in Kenntnis darüber gesetzt, dass es direkt im Anschluss zu einer halbseitigen Sperrung kommen wird, vom 18.03.2024 bis zum 22.03.2024. Details sind der Skizze zu entnehmen. Die Engstelle befindet sich zwischen großer und kleiner Naabbrücke. Hier müssen an einer Stützmauer Bohrungen gemacht werden. Auch bei der halbseitigen Sperrung ist leider mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Verkehr zu rechnen. Die Ampel an der Einmündung der Hauptstraße wird abgeschaltet und eine Baustellenampel am Beginn der Behelfsbrücke aufgebaut. Das Einbiegen vom Badeanger in die St 2151 ist während der halbseitigen Sperrung nur in Fahrtrichtung ortseinwärts erlaubt. Das Abbiegen von der St 2151 in den Badeanger ist aus beiden Fahrtrichtungen möglich. Das Einbiegen von der Hauptstraße in die St 2151 ist während der Maßnahme nicht zugelassen. Diese Fahrtrichtung wird am Platz am Kreuz umgeleitet. Wer aus Richtung Sportpark / Stulln zur Brücke muss, fährt bitte möglichst über die Böttgerstraße und dann am Gewerbegebiet auf die Amberger Straße. So wird der Ortskern entlastet. Das Abbiegen von der St 2151 in die Hauptstraße ist aus beiden Fahrtrichtungen möglich. Wegen der außer Betrieb genommenen Ampel wird im Bereich zwischen Morgenlandstraße und Hauptstraße ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet, um Fußgängern das Queren zu ermöglichen.  

Sollten sich hierzu Updates ergeben, informieren wir gesondert nochmal.

Wie immer: Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die Einschränkungen und bedanken uns für die Geduld. 

Bei Fragen und Hinweisen verweisen wir auf die zuständigen Ansprechpartner beim Staatlichen Bauamt, zu finden unter "Links".

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