Bekanntmachung Neuerlass Stellplatzsatzung
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 04. März 2024 den Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung – STPS) beschlossen.
Die Stellplatzsatzung regelt weiterhin, wie die Vorgängersatzung aus dem Jahr 2010, die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Neben der Stellplatzsatzung gilt ergänzend die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) des Bayerischen Staatsministerium des Innern in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2023 (GVBl. S. 639).
Neu hinzugekommen ist, dass je sog. Altenwohnung 1,0 Stellplatz nachzuweisen ist. Die Sicherung der Nutzung hat durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Schwarzenfeld zu erfolgen. Der Ablösebetrag wird von bisher 3.500 € mit Inkrafttreten der Satzung auf 4.000 € je Stellplatz erhöht.
Die Satzung wurde am 07. März 2024 ausgefertigt tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.