Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.
Leistungen
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.