Jahreshauptversammlung 2025 der Siedlergemeinschaft Schwarzenfeld

Die jährliche Mitglederversammlung der Siedlergemeinschaft.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Jahreshauptversammlung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Kassiers
7. Abstimmung zur Satzungsänderung (s. Anlage)
8. Grußworte
9. Ehrungen
10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen schriftlich bis 07.03.2025 beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Lorenz
1.Vorsitzender
Zu Punkt 7: Änderungen der Satzung zu Ziffer § 11
Statt:
Die Einberufung hat schriftlich, unter Bezeichnung der Tagesordnungspunkte, mit einer Frist von mindestens zehn Tagen zu erfolgen.
Wird nunmehr wie folgt formuliert:
Die Einberufung erfolgt in Textform durch Veröffentlichung in einer regionalen Tageszeitung.
Die Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt in Textform durch Aushang am Vereinsheim.
Die Einberufung und die Bekanntgabe erfolgt mit einer Frist von 14 Tagen.
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