Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Derzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Man kann sich selbst für das Amt des Schöffen bewerben oder andere geeignete Personen vorschlagen.
Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen sind unter "Downloads" sowie online unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ zu finden. Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 03. März 2023 im Zimmer 5 oder Zimmer 6 des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden.
Beachten Sie, dass die Schöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt werden und dass diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, davon ausgehen müssen, dass sie nicht gewählt worden sind.