Sprungziele

Räum- und Streupflicht im Winter

  • Markt Schwarzenfeld
Symbolbild pexels.com

Wegen der aktuellen Wetterverhältnisse weist die Verwaltung vorsorglich auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin.

Es ist im Interesse der Verkehrssicherheit für Fußgänger und zum eigenen Schutz vor Schadensersatzforderungen zwingend erforderlich, der allgemeinen Räum- und Streupflicht, wie in der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter beschrieben, nachzukommen. Gehwege bzw. Gehbahnen entlang der Grundstücksgrenze (wenn kein Gehweg vorhanden ist in der Breite von 1 m) müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Schnee und Eis sind so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird. Keinesfalls dürfen Schnee und Eis auf der Fahrbahn abgelagert werden. Bei der Räumung ist außerdem zu beachten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freigehalten werden.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.