Sprungziele

Neuregelung bei Ausweis- und Passfotos

  • Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Symbolbild unsplash.com

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Rechtsänderung in Kraft, die Auswirkungen auf die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen hat.

Künftig wird es, abgesehen von Anträgen innerhalb einer bestimmten Übergangszeit, nicht mehr möglich sein, mitgebrachte gedruckte Fotos zu verwenden. Diese Änderung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die ab Mai einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten.

Nach der neuen Regelung müssen die Fotos für den Ausweis entweder digital von einem zertifizierten Dienstleister (z. B. dm Drogeriemarkt in Schwandorf, Fotograf eins 2 drei in Pfreimd) mittels eines sicheren Cloud-Dienstes an uns übermittelt oder direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt mit neuen Aufnahmegeräten angefertigt werden. Bei uns werden voraussichtlich zwei solcher Fotoaufnahmesysteme von der Bundesdruckerei bereitgestellt. Die Kosten für im Rathaus angefertigte Digitalfotos belaufen sich auf 6 Euro. Ein Ausdruck oder Versand der Fotos ist leider nicht möglich.

Ein genauer Lieferzeitpunkt der Geräte steht allerdings noch nicht fest und hängt von den organisatorischen Abläufen bei der Bundesdruckerei ab, die aktuell Lieferschwierigkeiten hat. Deshalb gibt es eine Übergangszeit, in der wir sowohl die digitalen Fotos von externen zertifizierten Dienstleistern, als auch wie bisher gedruckte mitgebrachte aktuelle biometrische Fotos akzeptieren werden. Diese Möglichkeit besteht voraussichtlich jedoch nur so lange, wie die Aufnahmegeräte noch nicht installiert wurden.

Diese Neuregelung der Bundesdruckerei wird zum 1. Mai 2025 bundesweit umgesetzt und ist von uns nicht beeinflussbar. Prüfen Sie bitte rechtzeitig vor einer geplanten Urlaubsreise Ihre Ausweisdokumente und die Ihrer Angehörigen.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.