Gemeinschaftsversammlung der VG Schwarzenfeld
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Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine eigenständige Körperschaft zur Erledigung verschiedener Aufgaben der Mitgliedsgemeinden. Beschlussorgan ist die Gemeinschaftsversammlung, zu der neben den jeweiligen ersten Bürgermeistern weitere gewählte Gemeinderatsmitglieder gehören, deren Anzahl sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden bestimmt. Zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft gehören acht Räte aus Schwarzenfeld und je drei Räte aus den Gemeinden Stulln und Schwarzach bei Nabburg. Die Gemeinschaftsversammlung regelt vor allem grundlegende Sach- und Personalfragen des Rathauses und ist als Sachaufwandsträger zuständig für die Bereitstellung von Sach- und Lehrmitteln der Schule.