Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken auf dem Recyclinghof-Gelände
Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie-Lage und der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt die Pflicht zum Tragen von sogenannten FFP2-Masken auch für Personen, die Abfälle an Wertstoffhöfe, Deponien oder Abfallverbrennungsanlagen anliefern und dort direkt in Kontakt mit anderen Personen kommen können.
Wir weisen darauf hin, dass der Zugang zum Recyclinghof des Marktes Schwarzenfeld nur mit Tragen der FFP2-Masken zulässig ist.
Recyclinghof Schwarzenfeld
Im Landkreis Schwandorf besteht ein flächendeckendes Netz von zahlreichen Recyclinghöfen, die eine Serviceleistung der Abfallwirtschaft darstellen.
Die Bürger von Schwarzenfeld können während der Öffnungszeiten die aufgeführten Abfälle kostenlos anliefern:
Bitte beachten Sie, dass die kostenlose Anlieferung wegen der Gebührengerechtigkeit nur für haushaltsübliche Kleinmengen (bis 0,5 Kubikmeter/Tag) gilt.
Grössere Mengen sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Bitte halten Sie sich an diese Höchstmenge, damit auch für alle anliefernden Bürger die Möglichkeit der Abgabe besteht.
Öffnungszeiten
Donnerstag | 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Sommerzeit) |
Samstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |