11.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung - Öffnungsstrategie im März
Ab dem 01.03.2021 gilt die vom Ministerrat beschlossene
Weitere allgemeine und aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/
Hilfe in Krisensituationen erhalten Sie vom Krisendienst Oberpfalz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Auswirkungen auf unsere öffentlichen Einrichtungen
Weiterhin geschlossen bleiben die folgenden öffentlichen Einrichtungen im Bereich der VG Schwarzenfeld:
- Turn- und Schwimmhalle in Schwarzenfeld
- Sportparkhalle in Schwarzenfeld
- Mehrzweckhalle in Stulln
Für die Sportstätten der Vereine gelten diese Regelungen ebenso. Für die Umsetzung sind die Vereine selbst verantwortlich.
Erreichbarkeit des Rathauses für den Publikumsverkehr
Ab Donnerstag, 19.11.2020 wird das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist weiterhin die Vermeidung von Sozialkontakten. In Hinblick auf die aktuelle Infektionslage bleibt der Haupteingang des Rathauses weiterhin geschlossen.
Bitte klären Sie – soweit möglich – Fragen und Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeitern. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis! Mit diesem Vorgehen wollen wir unseren Beitrag leisten, die weitere Verbreitung des Corona Virus einzudämmen. Wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Über laufende Änderungen informieren wir Sie auf unserer Homepage www.schwarzenfeld.de.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur in dringenden Ausnahmefällen möglich ist. Vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin in der jeweiligen Abteilung bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter und kommen Sie pünktlich – nicht bereits eine Viertelstunde vorher – zum Termin vor das Rathaus. Sie werden dann an der Eingangstüre abgeholt. Sollten Sie vor dem oder dann im Rathaus auf andere Personen treffen ist zwingend der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Zudem bitten wir Sie während Ihres Aufenthaltes im Rathaus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Vorsprache im Rathaus ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung ist derzeit nicht möglich.
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Viktor-Koch-Straße 4 92521 Schwarzenfeld Tel.: 09435 309-0
Fax: 09435 309-227 E-Mail: info@schwarzenfeld.de
23.11.2020
Aktuelles
Bekanntmachung - Termine mobile Problemmüllsammlung im Frühjahr 2021
Im Bereich des Marktes Schwarzenfeld wird an folgenden Tagen Problemmüll angenommen:
Schwarzenfeld, Naabstraße/Recyclinghof
Beim Fahrradpavillon Freitag 09. April 15:00 – 16:00
Sonnenried, Am Dorfplatz Mittwoch 14. April 8:00 - 8:20
Traunricht, Bei Poststeig 3 Mittwoch 14. April 8:40 – 9:00
Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Straße
Bei Martin-Luther-Platz Mittwoch 14. April 9:20 – 10:20
Kögl, Bei Dr.-Kurz-Straße 3 Mittwoch 14. April 10:40 – 11:10
Hinweise:
-Beachtung der derzeit gültigen Hygienevorschriften!
-Aus Sicherheitsgründen (Gefahr für spielende Kinder) dürfen Problemabfälle nicht vorzeitig, vor Ankunft des Problemmüllfahrzeuges, am Sammelort abgestellt werden. Es muss persönlich eine direkte Übergabe der Problemabfälle an das Fachpersonal erfolgen!
-Die Stoffe sollten möglichst in Originalbehältern angeliefert werden. Ist ein Umfüllen notwendig, bitte eine entsprechende Beschriftung anbringen!
-Mengenbegrenzung bei Flüssigstoffen auf 20 Liter!
Bitte entnehmen Sie aus der Übersicht in der Anlage, welche Stoffe angenommen werden.
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Recyclinghof und Grüngutannahmestelle; Schließung am Karsamstag und Sommeröffnungszeiten
Die Annahmestellen am Recyclinghof in Schwarzenfeld sind am Samstag, den 3. April 2021 (Karsamstag) geschlossen. Bitte beachten Sie die Sommeröffnungszeiten.
mehr...Digitale Bildungsmesse Schwandorf

Vom 03. Mai bis zum 09. Mai 2021 findet die Digitale Bildungsmesse im Landkreis Schwandorf statt.
mehr...Bekanntmachung - 1. Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 22. März 2021 die 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) beschlossen.
Die Änderung betrifft den Beitragssatz (§ 6 BGS-EWS), die Schmutzwassergebühr (§ 10 BGS-EWS) und die Niederschlagswassergebühr (§ 10a BGS-EWS) welche an die Ergebnisse der neuen Beitrag- und Gebührenkalkulation angepasst werden.
Der Herstellungsbeitrag wird auf
1,12 €/m² für die Grundstücksfläche und
7,95 €/m² für die beitragspflichtige Geschossfläche festgelegt.
Die Abwassergebühr wird auf
0,24 €/m² für Niederschlagswasser und
1,31 €/m³ für Schmutzwasser festgesetzt.
Die Änderungssatzung tritt für den Beitragsteil am 01. April 2021, für den Gebührenteil rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.
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Bücherei nur am Ostersonntag geschlossen

Liebe Leserinnen und Leser,
wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, wurde die "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" mittels einer "spektakulären Kehrtwende“ (BR, https://www.br.de/nachrichten/bayern/oster-kehrtwende-merkel-entschuldigt-sich-fuer-fehler,SSZXPXd) gekippt!
Das bedeutet: Büchereien dürfen auch an Ostern geöffnet bleiben, es gibt keine „Sonder-Ruhetage“ an Gründonnerstag und Karsamstag.
Bedeutet wir haben nur am Ostersonntag geschlossen!
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Weitere aktuelle Informationen
Weitere aktuelle Informationen, Stellenanzeigen, Ausschreibungen sowie Veranstaltungen sind für Sie hier zusammengestellt.